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Beleuchtung
Benötigen Sie eine Beleuchtungsanlage?
Die Teilnahme am Straßenverkehr wird durch die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geregelt. Daraufhin müssen Fahrräder einen Dynamo, einen Scheinwerfer und ein Rücklicht als aktive Beleuchtung haben. Als passive Beleuchtungskomponenten sind Speichenstrahler (2 Stück je Laufrad), Pedalrückstrahler, ein Großflächen- und kleiner Rückstrahler (rot, nach hinten) sowie ein Frontreflektor (weiß, meistens im Scheinwerfer integriert) erforderlich, insgesamt also 15 Reflektoren.

Ausnahmen gelten nur für Rennräder (unter 11kg) und Geländeräder (unter 13 kg), die dann an Stelle von Scheinwerfer, Schlußleuchte und Lichtmaschine einen Batterie-Scheinwerfer und ein Batterie-Rücklicht tragen dürfen.

 

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